Die Parteien in Deutschland sind föderal organisiert. Gemeindeverbände sind auf eigene Mittel angewiesen, z. B. für Wahlkampf oder Veranstaltungen. Wir sind im Ortverband alle ehrenamtlich tätig und es gibt keine Zuwendungen an z.B. Vorstandmitglieder. Die Gemeindevertreter erhalten eine „Aufwandsentschädigung“ ausschließlich für Ihre politische Arbeit in den Gremien der Gemeindevertretung. Eine Spende an die örtliche CDU-Rangsdorf stärkt gezielt den lokalen Einflussbereich und es fließen heraus keine Gelder an die Landes- oder Bundespartei.
Wir würden uns sehr über eine Spende für unsere Arbeit in die Zukunft von Rangsdorf und seinen Ortsteilen freuen !
Spendenkonto
CDU Teltow-Fläming OV Rangsdorf IBAN : DE26 1605 0000 3637 0210 04 BIG : WELADED1PMB
Verwendungszweck: Spende CDU OV Rangsdorf [Name Adresse des Spenders] Beispiel: Spende CDU OV Rangsdorf, Werner Mustermann, Musterstrasse 2, 11111 Musterhausen
Verwendung der Spenden den Ortsverband Das Spektrum an Aufgaben und damit die Verwendung sind vielfältig und im Folgenden exemplarisch aufgeführt.
1. Wahlkampf und Öffentlichkeitsarbeit
Organisation und Durchführung von Wahlkampfaktionen
Plakatieren, Infostände, Haustürwahlkampf
Kommunikation mit Bürgern (Flyer, Social-Media, Veranstaltungen)
Unterstützung von CDU-Kandidaten aus Rangsdorf bzw. Teltow-Fläming bei Kommunal- und Landtagswahlen
2. Mitgliederbetreuung und -gewinnung
Aufnahme und Betreuung neuer Mitglieder
Organisation von Mitgliederversammlungen, Stammtischen, Infoabenden
Motivation zur aktiven Mitarbeit
3. Veranstaltungen und Aktionen
Organisation von politischen Diskussionen, Podiumsdiskussionen, Vorträgen
Beteiligung an oder Organisation von Demonstrationen oder Gedenkveranstaltungen
Teilnahme an lokalen Festen oder Vereinsleben
4. Arbeit in kommunalen Gremien
Unterstützung der Mandatsträgern (z. B. im Gemeinderat)
Vorbereitung und Diskussion von Anträgen oder Initiativen im kommunalen Bereich
Vermittlung zwischen Fraktion und Basis
Spenden an Parteien sind steuerlich absetzbar
Parteispenden an Gemeindeverbände sind in Deutschland steuerlich begünstigt.
Für natürliche Personen gilt :
50 % der Spende (bis max. 825 €) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG).
Weitere Beträge (bis 1.650 €) können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Bitte nehmen Sie für weiteren Fragen und Hinweise Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf !